
Die neue Regelung macht lokale Stromgemeinschaften einfacher, besonders für Nachbarn, die gemeinsam die Energiewende voranbringen wollen.

Strom von der Dachanlage an Nachbarn verkaufen? Handlungsfluss und Kernfakten
Seit dem 1. Juni 2026 können Hauseigentümer in Deutschland ihren selbst erzeugten Solarstrom einfacher an Nachbarn verkaufen. Die neue Regelung ermöglicht sogenanntes Energy Sharing, bei dem Privatpersonen als Stromlieferanten für andere Endverbraucher auftreten können – ohne die bisher notwendigen Verpflichtungen wie die Garantie einer Vollversorgung. Die Initiative folgt einer EU-Idee, um mehr Bürger an der Energiewende zu beteiligen.
Um am Energy Sharing teilzunehmen, müssen Erzeuger und Abnehmer zwei Verträge abschließen: einen Stromliefervertrag und einen Stromnutzungsvertrag. Technisch ist eine viertelstündliche Messung der Erzeugung und Nutzung nötig, weshalb Smart Meter erforderlich sind. Der Strom fließt weiter über das öffentliche Netz, aber die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Parteien.
Für Anlagenbesitzer kann sich der Eigenverbrauch lohnen: Während die Einspeisevergütung unter acht Cent pro Kilowattstunde liegt, liegen die Erzeugungskosten bei etwa elf bis 15 Cent. Energy Sharing erlaubt höhere Erlöse durch individuelle Preisabsprachen. Allerdings ist der Strombedarf der Abnehmer meist nicht vollständig gedeckt, sodass ein zusätzlicher Vertrag mit einem externen Anbieter nötig bleibt. Experten erwarten, dass sich das Modell erst schrittweise etablieren wird.
Fakten
- Ab 1. Juni 2026 können Privatpersonen in Deutschland einfacher überschüssigen Solarstrom an Nachbarn verkaufen.
- Zwei Verträge sind notwendig: ein Stromliefervertrag und ein Stromnutzungsvertrag.
- Smart Meter mit viertelstündlicher Messung sind technische Voraussetzung für die Teilnahme.
- Der Strom wird virtuell über das öffentliche Netz verteilt, nicht direkt zwischen den Häusern.
- Ab 2028 soll Energy Sharing auch netzübergreifend in benachbarten Gebieten möglich sein.
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