Zwei Richter in einem Gerichtssaal verkünden ein Urteil, das auf einer winzigen Zeitdifferenz basiert – im Hintergrund das VW-Werk Wolfsburg.
Zwei Richter in einem Gerichtssaal verkünden ein Urteil, das auf einer winzigen Zeitdifferenz basiert – im Hintergrund das VW-Werk Wolfsburg.

Eine fiktive Sekunde am Stichtag gibt einem Kollegen, der das Thema verfolgt, gemeinsamen Kontext.

Bei VW entschied eine Sekunde über 20.700 € Handlungsfluss und Kernfakten

Zwei langjährige Volkswagen-Mitarbeiter haben vor dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht einen Erfolg gegen den Konzern erzielt. Beide hatten am 1. Januar 2000 bei VW angefangen und feierten damit am 1. Januar 2025 ihr 25-jähriges Dienstjubiläum. Laut dem damaligen Manteltarifvertrag stand ihnen dafür eine Prämie in Höhe des 1,45-fachen Monatsgehalts zu. Doch kurz nach Zahlung der Prämie strich VW diese rückwirkend zum 1. Januar 2025 und behielt bei nachfolgenden Gehältern insgesamt 20.700 Euro von den beiden zurück.

Die entscheidende Frage vor Gericht war, ob die 25 Jahre Betriebszugehörigkeit am 31. Dezember 2024 oder am 1. Januar 2025 vollendet wurden. VW argumentierte, die Feier und damit der Anspruch liege am Geburtsdatum – also 2025. Doch die Richterin entschied, dass die 25 Jahre bereits am 31. Dezember 2024 um 24 Uhr plus einer „juristischen Sekunde“ erreicht seien.

Dadurch blieb der alte Tarifvertrag maßgeblich, und die Prämie musste gezahlt bleiben. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Fall könnte nun für Dutzende weitere Mitarbeiter relevant werden, die ähnlich lange bei VW beschäftigt sind und von ähnlichen Kürzungen betroffen sind.

Fakten

  • Zwei VW-Mitarbeiter gewannen am 29. Mai 2026 vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen eine Rückzahlung von insgesamt 20.700 Euro.
  • Die Entscheidung hing davon ab, ob die 25 Betriebsjahre am 31. Dezember 2024 oder am 1. Januar 2025 vollendet waren – die Richterin entschied für den 31. Dezember 2024 um 24 Uhr plus einer „juristischen Sekunde“.
  • VW hatte die Jubiläumsprämie rückwirkend gestrichen und stattdessen niedrigere Einmalzahlungen eingeführt, woraufhin die Mitarbeiter geklagt hatten.

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