
Die Debatte um den kleinen Zuschlag für Werbefreiheit gibt einem Kollegen, der digitale Abos nutzt, etwas gemeinsamen Kontext.

Sammelklage gegen Amazon startet Handlungsfluss und Kernfakten
In München hat eine Sammelklage gegen Amazon begonnen, bei der es um die Einführung von Werbung auf Prime Video geht. Der Streamingdienst hatte ursprünglich werbefreie Nutzung versprochen, führte aber Anfang 2024 begrenzte Werbung ein. Gleichzeitig verlangt Amazon seit Februar 2024 eine monatliche Zusatzgebühr von 2,99 Euro für werbefreie Wiedergabe – eine Regelung, die viele Nutzer als irreführend und unfair empfinden.
Die Klage wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen im Namen von fast 220.000 betroffenen Kunden eingereicht. Grundlage ist das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, das Sammelklagen in Deutschland ermöglicht. Der zentrale Punkt des Verfahrens ist, ob es rechtens ist, von Nutzern extra zu verlangen, was ursprünglich bereits im Abo enthalten war.
Ein erstes Verfahren hatte das Landgericht München I bereits entschieden: Dort wurde die Zusatzgebühr als rechtswidrig eingestuft, weil sie gegen den lauteren Wettbewerb verstößt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollte die aktuelle Sammelklage erfolgreich sein, könnte Amazon Schadenersatz leisten müssen. Amazon betont, die Kunden rechtzeitig informiert und mit Werbung weiter in hochwertige Inhalte investieren zu können.
Fakten
- Am 19.05.2026 startete in München eine Sammelklage von fast 220.000 deutschen Amazon-Kunden gegen Werbe-Zuschläge bei Prime Video.
- Amazon verlangt seit Februar 2024 2,99 Euro extra pro Monat für werbefreie Nutzung des ursprünglich werbefreien Dienstes.
- Das Landgericht München I erklärte die Zusatzgebühr im Dezember 2025 für rechtswidrig – das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
- Die Verbraucherzentrale Sachsen führt die aktuelle Sammelklage auf Basis des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes.
- Amazon argumentiert, Werbung ermögliche weiterhin Investitionen in attraktive Inhalte.
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