
Die Debatte um das Recht auf Vollausbau gibt einem Kollegen aus der Infrastrukturbranche, der die Hintergründe verfolgt, etwas gemeinsamen Kontext.

Streit um Glasfaserrecht: Monopol oder Wettbewerb? Handlungsfluss und Kernfakten
Die Bundesregierung will den Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigen und plant dafür das sogenannte Recht auf Vollausbau. Laut Branchenanalysen verfügen nur 2,9 Millionen der rund 30,5 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bisher über einen Glasfaseranschluss. Mit der neuen Regel könnte ein Netzbetreiber, der ein Gebäude anschließt, automatisch auch in alle darin liegenden Wohnungen verlegen – unabhängig von bestehenden Vereinbarungen mit Wohnungswirtschaft oder anderen Providern. Zudem soll der Zugang zu bereits vorhandener Inhouse-Infrastruktur erleichtert werden, um Doppelverkabelungen zu vermeiden.
Fakten
- 30,5 Millionen deutsche Wohnungen liegen in Mehrfamilienhäusern, nur 2,9 Millionen haben Glasfaser.
- Im TKG-Referentenentwurf ist das Recht auf Vollausbau vorgesehen, das Netzbetreibern Zugang zu allen Wohnungen ermöglicht.
- OXG-Manager Stefan Rüter warnt, dass bestehende Partnerschaften mit Wohnungswirtschaften torpediert werden.
- Cara Schwarz-Schilling vom WIK unterstützt die Regelung, da der marktgetriebene Inhouse-Ausbau bislang kaum Fortschritte zeige.
- Länder wie Frankreich und Spanien regulieren Inhouse-Infrastruktur bereits – mit besseren Ausbauergebnissen als Deutschland.
Visuelle Nachrichtenerklärung von Canto. KI-Werkzeuge können die Produktion unterstützen. Redaktionelle Richtlinien





