Zwei Frauen sprechen auf einer Bühne vor Publikum über digitale Gewalt und US-Sanktionen, während im Hintergrund das Logo von HateAid und ein Porträt von Donald Trump zu sehen sind.
Zwei Frauen sprechen auf einer Bühne vor Publikum über digitale Gewalt und US-Sanktionen, während im Hintergrund das Logo von HateAid und ein Porträt von Donald Trump zu sehen sind.

Die Sanktionen gegen deutsche Zivilgesellschaftsaktivistinnen zeigen, wie globale Machtmechanismen lokale Freiheiten beeinflussen können, ein wichtiger Kontext für Kollegen, die digitale Souveränität verfolgen.

Deutsche NGO unter US-Sanktionen Handlungsfluss und Kernfakten

Die deutsche NGO HateAid, die gegen digitale Gewalt und für die Durchsetzung des EU-Digital Services Act (DSA) kämpft, ist ins Visier der US-Regierung unter Präsident Donald Trump geraten. Die beiden Leiterinnen, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, wurden persönlich mit Sanktionen belegt, darunter ein Einreiseverbot in die USA. Die Begründung: sie förderten die Zensur amerikanischer Meinungsäußerung. Die Maßnahme folgt auf Klagen der Organisation gegen X, die Plattform von Elon Musk, und deren mangelnde Transparenz gegenüber EU-Aufsichtsbehörden.

Die Sanktionen haben weitreichende Konsequenzen. Wie im Fall der slowenischen Richterin Beti Hohler, deren Konten bei US-Diensten wie PayPal, Amazon und Apple gesperrt wurden, droht auch den beiden deutschen Aktivistinnen der digitale Ausschluss. Dies zeigt, wie weit die Macht amerikanischer Tech-Konzerne und des US-Rechts – etwa durch den Cloud Act – über die Landesgrenzen hinausreicht.

HateAid reagiert mit einem kompletten Umstieg auf Open-Source-Infrastruktur, um unabhängig von US-Unternehmen zu werden. Der Prozess ist teuer und aufwendig – mit geschätzten Kosten von einer Million Euro. Gleichzeitig zeigen auch deutsche Behörden wie das Land Schleswig-Holstein oder der Bundesverfassungsschutz erste Signale, sich von US-Technologiekonzernen wie Palantir zu lösen, um digitale Souveränität zu wahren.

Fakten

  • Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen die beiden HateAid-Leiterinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon im Mai 2026.
  • Begründung der Sanktionen: Förderung der Zensur amerikanischer Meinungsäußerung; Einreiseverbot in die USA verhängt.
  • Die EU verhängte im Dezember 2025 eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro gegen X wegen mangelnder Transparenz.
  • Der US Cloud Act ermöglicht der Regierung seit 2018 Zugriff auf Daten, auch außerhalb der USA.
  • HateAid schätzt die Umstellung auf Open-Source-Systeme auf eine Million Euro und hat den Prozess bereits begonnen.
  • Das Land Schleswig-Holstein und der Bundesverfassungsschutz ziehen unabhängige, nicht-US-amerikanische Anbieter wie ChapsVision gegenüber Palantir vor.

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